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Art. 31a Gesetz über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHG) - Ausländische Studienanwärterinnen und Studienanwärter

Angehörige der Pädagogischen Hochschule - Studierende - Zulassungsbeschränkungen
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Art. 31a Gesetz über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHG) · Ausländische Studienanwärterinnen und Studienanwärter

1. Bei Zulassungsbeschränkungen können für ausländische Studienanwärterinnen und Studienanwärter ohne Niederlassungsbewilligung besondere Zulassungsvoraussetzungen festgelegt werden, insbesondere betreffend Wohnsitz, Ausländerstatus und Vorbildungsausweis.

2. Der Regierungsrat regelt das Nähere durch Verordnung.

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