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Art. 29 Gesetz über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHG) - Verfahren

Angehörige der Pädagogischen Hochschule - Studierende - Zulassung
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Art. 29 Gesetz über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHG) · Verfahren

Das Statut regelt das Verfahren der Anmeldung und der Immatrikulation sowie das Verfahren der Exmatrikulation.

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