436.91
PHGLHEP
CH-BE
Art. 28 Gesetz über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHG) - Weiterbildung
Angehörige der Pädagogischen Hochschule - Studierende - Zulassung
Art. 28 Gesetz über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHG) · Weiterbildung
1. Die Pädagogische Hochschule regelt die Zulassung zu den Weiterbildungsangeboten für die Lehrkräfte und für Dritte in den Studienreglementen.