Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
436.91 PHGLHEP CH-BE

Art. 24b Gesetz über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHG) - Privatrechtliche Anstellungen

Angehörige der Pädagogischen Hochschule - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Drittmittelangestellte
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (109 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 24b Gesetz über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHG) · Privatrechtliche Anstellungen

1. Drittmittelangestellte können privatrechtlich angestellt werden, wenn die Pädagogische Hochschule durch das Drittmittelprojekt

a im Wettbewerb mit privaten Anbieterinnen und Anbietern steht und

b keinen gesetzlichen Auftrag erfüllt.

2. Die personalrechtlichen Bestimmungen dieses Gesetzes und seiner Ausführungsbestimmungen sowie die Personalgesetzgebung finden auf die privatrechtlichen Anstellungen keine Anwendung.

← Art. 24a Gesetz über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHG) Gegenstand Art. 25 Gesetz über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHG) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →