436.91
PHGLHEP
CH-BE
Art. 24b Gesetz über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHG) - Privatrechtliche Anstellungen
Angehörige der Pädagogischen Hochschule - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Drittmittelangestellte
Art. 24b Gesetz über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHG) · Privatrechtliche Anstellungen
1. Drittmittelangestellte können privatrechtlich angestellt werden, wenn die Pädagogische Hochschule durch das Drittmittelprojekt
a im Wettbewerb mit privaten Anbieterinnen und Anbietern steht und
b keinen gesetzlichen Auftrag erfüllt.
2. Die personalrechtlichen Bestimmungen dieses Gesetzes und seiner Ausführungsbestimmungen sowie die Personalgesetzgebung finden auf die privatrechtlichen Anstellungen keine Anwendung.