436.91
PHGLHEP
CH-BE
Art. 24a Gesetz über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHG) - Kündigungsgrund
Angehörige der Pädagogischen Hochschule - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Drittmittelangestellte
Art. 24a Gesetz über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHG) · Kündigungsgrund
1. Bei Drittmittelangestellten gilt das Auslaufen der Drittmittel als Kündigungsgrund.