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Art. 1a Gesetz über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHG) - Begriffe

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Art. 1a Gesetz über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHG) · Begriffe

1. Die in diesem Gesetz genannten Ausbildungsstufen entsprechen den Schulstufen gemäss Artikel 6 der Interkantonalen Vereinbarung vom 14. Juni 2007 über die Harmonisierung der Volksschule[1].

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