436.91
PHGLHEP
CH-BE
Art. 19b Gesetz über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHG) - Ausnahmen von Einvernehmen oder Zustimmung
Angehörige der Pädagogischen Hochschule - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Gemeinsame Bestimmungen
Art. 19b Gesetz über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHG) · Ausnahmen von Einvernehmen oder Zustimmung
Wird in der Personalgesetzgebung das Einvernehmen mit einer kantonalen Stelle oder deren Zustimmung vorausgesetzt, so ist die Pädagogische Hochschule davon ausgenommen.