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436.91 PHGLHEP CH-BE

Art. 19b Gesetz über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHG) - Ausnahmen von Einvernehmen oder Zustimmung

Angehörige der Pädagogischen Hochschule - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Gemeinsame Bestimmungen
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Art. 19b Gesetz über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHG) · Ausnahmen von Einvernehmen oder Zustimmung

Wird in der Personalgesetzgebung das Einvernehmen mit einer kantonalen Stelle oder deren Zustimmung vorausgesetzt, so ist die Pädagogische Hochschule davon ausgenommen.

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