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Art. 18 Gesetz über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHG) - Unterrichtssprache

Angehörige der Pädagogischen Hochschule - Gemeinsame Bestimmungen
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Art. 18 Gesetz über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHG) · Unterrichtssprache

Unterrichtssprache ist in der Regel Deutsch.

Es können auch Veranstaltungen in anderen Sprachen durchgeführt werden.

Die Studienreglemente können weitere Bestimmungen zu den Unterrichtssprachen enthalten.

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