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Art. 98 Verordnung über die Berner Fachhochschule (Fachhochschulverordnung, FaV) - Verstoss gegen die wissenschaftliche Integrität

Rekurskommission, Disziplinarrecht und Rechtspflege - Disziplinarrecht
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Art. 98 Verordnung über die Berner Fachhochschule (Fachhochschulverordnung, FaV) · Verstoss gegen die wissenschaftliche Integrität

1. Ein Verstoss gegen die wissenschaftliche Integrität liegt vor, wenn Studierende gegen die im entsprechenden Reglement der Berner Fachhochschule festgelegten Regeln der wissenschaftlichen Integrität und der guten wissenschaftlichen Praxis verstossen.

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