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Art. 97 Verordnung über die Berner Fachhochschule (Fachhochschulverordnung, FaV) - Verstoss gegen die Disziplinarordnung

Rekurskommission, Disziplinarrecht und Rechtspflege - Disziplinarrecht
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Art. 97 Verordnung über die Berner Fachhochschule (Fachhochschulverordnung, FaV) · Verstoss gegen die Disziplinarordnung

1. Ein Verstoss gegen die Disziplinarordnung liegt vor, wenn Studierende gegen die Hausordnungen, die Studienreglemente oder während ihres Studiums gegen Verbote oder Gebote der Rechtsordnung sowie gegen Anordnungen der Rektorin oder des Rektors und der Departementsleiterinnen und Departementsleiter verstossen.

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