436.811
FAVOHESBRUP
CH-BE
Art. 96 Verordnung über die Berner Fachhochschule (Fachhochschulverordnung, FaV) - Reglement
Rekurskommission, Disziplinarrecht und Rechtspflege - Rekurskommission
Art. 96 Verordnung über die Berner Fachhochschule (Fachhochschulverordnung, FaV) · Reglement
1. Der Fachhochschulrat erlässt ein Reglement über die Rekurskommission, das durch die Bildungs- und Kulturdirektion zu genehmigen ist. Dieses regelt insbesondere die Arbeitsweise der Rekurskommission und die Entschädigung der Präsidentin oder des Präsidenten sowie der weiteren Mitglieder.