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Art. 92 Verordnung über die Berner Fachhochschule (Fachhochschulverordnung, FaV) - Zusammensetzung

Rekurskommission, Disziplinarrecht und Rechtspflege - Rekurskommission
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Art. 92 Verordnung über die Berner Fachhochschule (Fachhochschulverordnung, FaV) · Zusammensetzung

1. Die Rekurskommission der Berner Fachhochschule besteht aus fünf stimmberechtigten Mitgliedern. Sie steht unter dem Vorsitz eines Mitglieds, das über eine juristische Ausbildung verfügt und nicht der Berner Fachhochschule angehört.

2. Die weiteren Mitglieder setzen sich zusammen aus

a) zwei Dozentinnen oder Dozenten,

b) einer Assistentin, einem Assistenten, einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder einem wissenschaftlichen Mitarbeiter und

c) einer Studentin oder einem Studenten.

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