436.811
FAVOHESBRUP
CH-BE
Art. 9 Verordnung über die Berner Fachhochschule (Fachhochschulverordnung, FaV) - Beratungsstelle der Berner Hochschulen
Angehörige - Gemeinsame Bestimmungen
Art. 9 Verordnung über die Berner Fachhochschule (Fachhochschulverordnung, FaV) · Beratungsstelle der Berner Hochschulen
1. Angehörigen der Berner Fachhochschule steht die Beratungsstelle der Berner Hochschulen für Beratungs- und Informationsdienstleistungen zur Studiengestaltung, zu Laufbahnentscheiden, zum wirksamen Lernen und Lehren und bei der Bewältigung von persönlichen Schwierigkeiten zur Verfügung.