436.811
FAVOHESBRUP
CH-BE
Art. 89 Verordnung über die Berner Fachhochschule (Fachhochschulverordnung, FaV) - Fachhörerinnen und Fachhörer
Planung, Steuerung und Finanzierung - Gebühren - Weitere Gebühren
Art. 89 Verordnung über die Berner Fachhochschule (Fachhochschulverordnung, FaV) · Fachhörerinnen und Fachhörer
1. Fachhörerinnen und Fachhörer sind interessierte Personen, die einzelne Veranstaltungen in Bachelor- oder Masterstudiengängen besuchen.
2. Sie entrichten eine Gebühr, die vom Umfang der besuchten Veranstaltungen abhängig ist, jedoch 1200 Franken pro Semester nicht überschreitet.