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Art. 88 Verordnung über die Berner Fachhochschule (Fachhochschulverordnung, FaV) - Weiterbildungsgebühren

Planung, Steuerung und Finanzierung - Gebühren - Prüfungs- und Weiterbildungsgebühren
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Art. 88 Verordnung über die Berner Fachhochschule (Fachhochschulverordnung, FaV) · Weiterbildungsgebühren

Für das Weiterbildungsangebot der Berner Fachhochschule werden Gebühren erhoben.

Diese sind grundsätzlich kostendeckend und marktgerecht festzulegen, wobei auch die nicht direkt anfallenden Kosten zu berücksichtigen sind.

Der Fachhochschulrat regelt das Nähere durch Reglement.

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