436.811
FAVOHESBRUP
CH-BE
Art. 88 Verordnung über die Berner Fachhochschule (Fachhochschulverordnung, FaV) - Weiterbildungsgebühren
Planung, Steuerung und Finanzierung - Gebühren - Prüfungs- und Weiterbildungsgebühren
Art. 88 Verordnung über die Berner Fachhochschule (Fachhochschulverordnung, FaV) · Weiterbildungsgebühren
Für das Weiterbildungsangebot der Berner Fachhochschule werden Gebühren erhoben.
Diese sind grundsätzlich kostendeckend und marktgerecht festzulegen, wobei auch die nicht direkt anfallenden Kosten zu berücksichtigen sind.
Der Fachhochschulrat regelt das Nähere durch Reglement.