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Art. 85 Verordnung über die Berner Fachhochschule (Fachhochschulverordnung, FaV) - Beurlaubungsgebühr

Planung, Steuerung und Finanzierung - Gebühren - Beurlaubungsgebühr und Gebührenbefreiung
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Art. 85 Verordnung über die Berner Fachhochschule (Fachhochschulverordnung, FaV) · Beurlaubungsgebühr

1. Die Beurlaubungsgebühr beträgt 100 Franken pro Semester.

2. Beurlaubte Studierende, die der Vereinigung der Studierenden der Berner Fachhochschule angehören, bezahlen zudem die Gebühr gemäss Artikel 28 Absatz 3 FaG.

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