436.811
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CH-BE
Art. 85 Verordnung über die Berner Fachhochschule (Fachhochschulverordnung, FaV) - Beurlaubungsgebühr
Planung, Steuerung und Finanzierung - Gebühren - Beurlaubungsgebühr und Gebührenbefreiung
Art. 85 Verordnung über die Berner Fachhochschule (Fachhochschulverordnung, FaV) · Beurlaubungsgebühr
1. Die Beurlaubungsgebühr beträgt 100 Franken pro Semester.
2. Beurlaubte Studierende, die der Vereinigung der Studierenden der Berner Fachhochschule angehören, bezahlen zudem die Gebühr gemäss Artikel 28 Absatz 3 FaG.