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Art. 83 Verordnung über die Berner Fachhochschule (Fachhochschulverordnung, FaV) - Ausstattungspauschale für das Bachelor- und Masterstudium

Planung, Steuerung und Finanzierung - Gebühren - Ausstattungspauschale und Verwaltungsgebühr
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Art. 83 Verordnung über die Berner Fachhochschule (Fachhochschulverordnung, FaV) · Ausstattungspauschale für das Bachelor- und Masterstudium

1. Für physische Hilfsmittel, Unterlagen und die Zugangsgewährung zu digitalen Hilfsmitteln und Dokumentationen in Bachelor- und Masterstudiengängen wird eine Pauschale von höchstens 150 Franken pro Semester erhoben.

2. Die Rektorin oder der Rektor legt die Pauschale pro Studiengang fest.

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