436.811
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CH-BE
Art. 83 Verordnung über die Berner Fachhochschule (Fachhochschulverordnung, FaV) - Ausstattungspauschale für das Bachelor- und Masterstudium
Planung, Steuerung und Finanzierung - Gebühren - Ausstattungspauschale und Verwaltungsgebühr
Art. 83 Verordnung über die Berner Fachhochschule (Fachhochschulverordnung, FaV) · Ausstattungspauschale für das Bachelor- und Masterstudium
1. Für physische Hilfsmittel, Unterlagen und die Zugangsgewährung zu digitalen Hilfsmitteln und Dokumentationen in Bachelor- und Masterstudiengängen wird eine Pauschale von höchstens 150 Franken pro Semester erhoben.
2. Die Rektorin oder der Rektor legt die Pauschale pro Studiengang fest.