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Art. 82 Verordnung über die Berner Fachhochschule (Fachhochschulverordnung, FaV) - Studiengebühren für das Bachelor- und Masterstudium

Planung, Steuerung und Finanzierung - Gebühren - Anmelde-, Eigungsabklärungs- und Studiengebühren
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Art. 82 Verordnung über die Berner Fachhochschule (Fachhochschulverordnung, FaV) · Studiengebühren für das Bachelor- und Masterstudium

1. Die Studiengebühr für das Bachelor- und Masterstudium beträgt 750 Franken pro Semester.

2. Ausländische Studierende bezahlen neben der Studiengebühr gemäss Absatz 1 eine zusätzliche Studiengebühr von 200 Franken pro Semester, wenn sie zum Zeitpunkt des Erlangens des Zulassungsausweises zum Studium auf der Bachelorstufe ihren zivilrechtlichen Wohnsitz weder in der Schweiz noch im Fürstentum Liechtenstein hatten.

3. Studierende aus Kantonen, mit denen keine interkantonale Vereinbarung besteht, bezahlen nebst der Studiengebühr eine Gebühr, die sich nach dem Tarif der Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung richtet.

4. Bei Abbruch des Studiums werden in der Regel keine Gebühren zurückerstattet. Über Ausnahmen entscheidet die Departementsleiterin oder der Departementsleiter.

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