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Art. 81 Verordnung über die Berner Fachhochschule (Fachhochschulverordnung, FaV) - Gebühr für Eignungsabklärung

Planung, Steuerung und Finanzierung - Gebühren - Anmelde-, Eigungsabklärungs- und Studiengebühren
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Art. 81 Verordnung über die Berner Fachhochschule (Fachhochschulverordnung, FaV) · Gebühr für Eignungsabklärung

1. Die Gebühr für die Eignungsabklärung vor Aufnahme des Studiums beträgt für die Studienanwärterinnen und Studienanwärter

a) am Departement der Künste 150 Franken,

b) an den Departementen Gesundheit und Soziale Arbeit jeweils bis 200 Franken.

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