436.811
FAVOHESBRUP
CH-BE
Art. 80 Verordnung über die Berner Fachhochschule (Fachhochschulverordnung, FaV) - Anmeldegebühr
Planung, Steuerung und Finanzierung - Gebühren - Anmelde-, Eigungsabklärungs- und Studiengebühren
Art. 80 Verordnung über die Berner Fachhochschule (Fachhochschulverordnung, FaV) · Anmeldegebühr
1. Die Gebühr für die Anmeldung zu einem Studiengang beträgt 100 Franken.
2. Eine Rückerstattung der Anmeldegebühr ist ausgeschlossen.