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Art. 80 Verordnung über die Berner Fachhochschule (Fachhochschulverordnung, FaV) - Anmeldegebühr

Planung, Steuerung und Finanzierung - Gebühren - Anmelde-, Eigungsabklärungs- und Studiengebühren
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Art. 80 Verordnung über die Berner Fachhochschule (Fachhochschulverordnung, FaV) · Anmeldegebühr

1. Die Gebühr für die Anmeldung zu einem Studiengang beträgt 100 Franken.

2. Eine Rückerstattung der Anmeldegebühr ist ausgeschlossen.

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