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Art. 74 Verordnung über die Berner Fachhochschule (Fachhochschulverordnung, FaV) - Weitere finanzielle Mittel

Planung, Steuerung und Finanzierung - Berichterstattung - Finanzierung
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Art. 74 Verordnung über die Berner Fachhochschule (Fachhochschulverordnung, FaV) · Weitere finanzielle Mittel

1. Die Berner Fachhochschule finanziert sich über den jährlichen Kantonsbeitrag hinaus durch weitere Finanzierungsquellen, insbesondere durch Bundesbeiträge, Beiträge für Studierende aus interkantonalen Vereinbarungen sowie durch Drittmittel.

2. Sämtliche Mittel sind Vermögen der Berner Fachhochschule.

3. Die Berner Fachhochschule regelt die Bewirtschaftung ihrer Mittel.

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