436.811
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CH-BE
Art. 7 Verordnung über die Berner Fachhochschule (Fachhochschulverordnung, FaV) - Evaluation und Qualitätsentwicklung
Aufgaben
Art. 7 Verordnung über die Berner Fachhochschule (Fachhochschulverordnung, FaV) · Evaluation und Qualitätsentwicklung
Die Berner Fachhochschule wendet ein Qualitätsentwicklungssystem zur laufenden Überprüfung und Verbesserung ihrer Leistungen in Lehre, Forschung und Entwicklung, Weiterbildung, den Dienstleistungen sowie den strategischen und operativen Führungsprozessen an.