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Art. 7 Verordnung über die Berner Fachhochschule (Fachhochschulverordnung, FaV) - Evaluation und Qualitätsentwicklung

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Art. 7 Verordnung über die Berner Fachhochschule (Fachhochschulverordnung, FaV) · Evaluation und Qualitätsentwicklung

Die Berner Fachhochschule wendet ein Qualitätsentwicklungssystem zur laufenden Überprüfung und Verbesserung ihrer Leistungen in Lehre, Forschung und Entwicklung, Weiterbildung, den Dienstleistungen sowie den strategischen und operativen Führungsprozessen an.

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