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Art. 38 Verordnung über die Berner Fachhochschule (Fachhochschulverordnung, FaV)

Angehörige - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Lehrbeauftragte
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Art. 38 Verordnung über die Berner Fachhochschule (Fachhochschulverordnung, FaV)

Lehrbeauftragte haben einen Lehrauftrag an der Berner Fachhochschule.

Ein Lehrauftrag wird befristet für ein Semester oder ein Studienjahr erteilt.

In begründeten Fällen kann ein unbefristeter Lehrauftrag erteilt werden.

Ein Lehrauftrag kann durch privatrechtlichen Auftrag erteilt werden.

Der Fachhochschulrat regelt die Einzelheiten durch Reglement.

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