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Art. 26 Verordnung über die Berner Fachhochschule (Fachhochschulverordnung, FaV) - Auslagenersatz

Angehörige - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Gemeinsame Bestimmungen
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Art. 26 Verordnung über die Berner Fachhochschule (Fachhochschulverordnung, FaV) · Auslagenersatz

1. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden Auslagen ersetzt, die bei der Aufgabenerfüllung entstanden sind.

2. Der Fachhochschulrat regelt die Einzelheiten durch Reglement. Dieses wird der Bildungs- und Kulturdirektion zur Kenntnis gebracht.

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