436.811
FAVOHESBRUP
CH-BE
Art. 26 Verordnung über die Berner Fachhochschule (Fachhochschulverordnung, FaV) - Auslagenersatz
Angehörige - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Gemeinsame Bestimmungen
Art. 26 Verordnung über die Berner Fachhochschule (Fachhochschulverordnung, FaV) · Auslagenersatz
1. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden Auslagen ersetzt, die bei der Aufgabenerfüllung entstanden sind.
2. Der Fachhochschulrat regelt die Einzelheiten durch Reglement. Dieses wird der Bildungs- und Kulturdirektion zur Kenntnis gebracht.