436.811
FAVOHESBRUP
CH-BE
Art. 16 Verordnung über die Berner Fachhochschule (Fachhochschulverordnung, FaV) - Folgen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Angehörige - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Gemeinsame Bestimmungen
Art. 16 Verordnung über die Berner Fachhochschule (Fachhochschulverordnung, FaV) · Folgen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
1. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstehen keine Ansprüche gemäss Artikel 32 und 33 PG für
a Lehrbeauftragte,
b Assistentinnen und Assistenten,
c Drittmittelangestellte.