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Art. 16 Verordnung über die Berner Fachhochschule (Fachhochschulverordnung, FaV) - Folgen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Angehörige - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Gemeinsame Bestimmungen
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Art. 16 Verordnung über die Berner Fachhochschule (Fachhochschulverordnung, FaV) · Folgen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

1. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstehen keine Ansprüche gemäss Artikel 32 und 33 PG für

a Lehrbeauftragte,

b Assistentinnen und Assistenten,

c Drittmittelangestellte.

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