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Art. 10 Verordnung über die Berner Fachhochschule (Fachhochschulverordnung, FaV) - Kategorien

Angehörige - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Gemeinsame Bestimmungen
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Art. 10 Verordnung über die Berner Fachhochschule (Fachhochschulverordnung, FaV) · Kategorien

1. Es werden folgende Kategorien von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterschieden

a) Dozentinnen und Dozenten,

b) Assistentinnen und Assistenten,

c) Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

d) Weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

2. Die Kategorie Dozentinnen und Dozenten umfasst auch Lehrbeauftragte.

3. Drittmittelangestellte gemäss Artikel 10 Absatz 3 FaG gehören ihrer Qualifikation und Stellung entsprechend einer der Kategorien gemäss Absatz 1 an.

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