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CH-BE
Art. 5 Verordnung über die kirchlich-theologischen Maturitätsprüfungen des Kantons Bern - Fächer
Die kirchlich-theologische Maturitätsprüfung
Art. 5 Verordnung über die kirchlich-theologischen Maturitätsprüfungen des Kantons Bern · Fächer
Als Maturitätsfächer gelten Deutsch, Französisch, Latein, Griechisch, Mathematik, Geschichte, Biologie, Zeichnen und Theologie.
In den Fächern Deutsch, Französisch und Griechisch wird schriftlich und mündlich geprüft, in Mathematik schriftlich, in Geschichte mündlich.
Für den Aufsatz und die Mathematik werden vier, für die übrigen schriftlichen Prüfungen (Französisch und Griechisch) werden zwei Stunden eingeräumt. In den mündlichen Prüfungen wird jede Kandidatin und jeder Kandidat 20 Minuten geprüft, wobei für die Vorbereitungszeit je 20 Minuten zu gewähren sind.