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436.723 CH-BE

Art. 12 Verordnung über die kirchlich-theologischen Maturitätsprüfungen des Kantons Bern

Schlussbestimmungen
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Art. 12 Verordnung über die kirchlich-theologischen Maturitätsprüfungen des Kantons Bern

1. Diese Verordnung tritt auf den 1. August 1989 in Kraft und ersetzt das Reglement vom 5. September 1972 für die kirchlich-theologischen Maturitätsprüfungen des Kantons Bern.

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