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Art. 3 Direktionsverordnung über das Verfahren zur Wahl oder Anstellung der Mitglieder der Universitätsleitung (ULDV) - Aufgaben

Kommission
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Art. 3 Direktionsverordnung über das Verfahren zur Wahl oder Anstellung der Mitglieder der Universitätsleitung (ULDV) · Aufgaben

1. Die Kommission ist für alle Arbeiten im Zusammenhang mit der Wahl, Anstellung oder Abberufung eines Mitglieds der Universitätsleitung zuständig, insbesondere für die Ausschreibung der Stellen, die Überprüfung der eingegangenen Bewerbungen und die Durchführung von Bewerbungsgesprächen sowie die allfällige Suche weiterer Kandidatinnen und Kandidaten.

2. Die Kommission kann Aufgaben an ihre Mitglieder delegieren und Ausschüsse bilden.

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