436.111.4
ULDVODDU
CH-BE
Art. 1 Direktionsverordnung über das Verfahren zur Wahl oder Anstellung der Mitglieder der Universitätsleitung (ULDV)
Gegenstand
Art. 1 Direktionsverordnung über das Verfahren zur Wahl oder Anstellung der Mitglieder der Universitätsleitung (ULDV)
1. Diese Verordnung regelt die Grundsätze und das Verfahren zur Wahl und Abberufung der Rektorin oder des Rektors sowie der weiteren Mitglieder der Universitätsleitung und das Verfahren zur Anstellung und Kündigung der Verwaltungsdirektorin oder des Verwaltungsdirektors.