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Art. 4 Direktionsverordnung über die Gebühren für die Promotion und die Habilitation an der Universität Bern (GebDV PHab) - Inkrafttreten

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Art. 4 Direktionsverordnung über die Gebühren für die Promotion und die Habilitation an der Universität Bern (GebDV PHab) · Inkrafttreten

1. Diese Direktionsverordnung tritt am 1. Februar 2011 in Kraft.

2. Sie ist in Anwendung der Artikel 7 und 8 des Publikationsgesetzes vom 18. Januar 1993[3] amtlich zu veröffentlichen (ausserordentliche Veröffentlichung).

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