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Art. 2 Direktionsverordnung über die Gebühren für die Promotion und die Habilitation an der Universität Bern (GebDV PHab) - Habilitation

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Art. 2 Direktionsverordnung über die Gebühren für die Promotion und die Habilitation an der Universität Bern (GebDV PHab) · Habilitation

1. Die Gebühr für die Habilitation beträgt

a) an der Theologischen Fakultät 200 Franken,

b) an der Medizinischen Fakultät 600 Franken,

c) an der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät 600 Franken.

2. Die anderen Fakultäten erheben keine Gebühr für die Habilitation.

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