436.111.1
UNIVOUNI
CH-BE
Art. 74a Verordnung über die Universität (UniV) - Kündigungsfrist
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Aufgaben und besondere Vorschriften nach Kategorie - Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren mit Tenure Track
Art. 74a Verordnung über die Universität (UniV) · Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist für die Anstellung als Assistenzprofessorin oder Assistenzprofessor mit Tenure Track beträgt sechs Monate.