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Art. 74a Verordnung über die Universität (UniV) - Kündigungsfrist

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Aufgaben und besondere Vorschriften nach Kategorie - Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren mit Tenure Track
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Art. 74a Verordnung über die Universität (UniV) · Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist für die Anstellung als Assistenzprofessorin oder Assistenzprofessor mit Tenure Track beträgt sechs Monate.

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