436.111.1
UNIVOUNI
CH-BE
Art. 73 Verordnung über die Universität (UniV) - Evaluation
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Aufgaben und besondere Vorschriften nach Kategorie - Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren mit Tenure Track
Art. 73 Verordnung über die Universität (UniV) · Evaluation
Die Leistungen der Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren mit Tenure Track werden regelmässig überprüft. Grundlage dazu bilden vorgängig festgelegte Qualifikationskriterien, die im Hinblick auf die vorgesehene Professur zu erfüllen sind.
Die Einzelheiten des Evaluationsverfahrens regelt die Universitätsleitung durch Reglement.
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Fällt die Evaluation einer Assistenzprofessorin oder eines Assistenzprofessors mit Tenure Track gestützt auf die Qualifikationskriterien negativ aus, so wandelt die Universitätsleitung die Professur auf Antrag des zuständigen Gremiums in eine solche ohne Tenure Track um oder die Anstellung endet mit dem vereinbarten Anstellungsende gemäss Arbeitsvertrag.