436.111.1
UNIVOUNI
CH-BE
Art. 72 Verordnung über die Universität (UniV) - Fachliche Voraussetzungen und Ausschreibung
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Aufgaben und besondere Vorschriften nach Kategorie - Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren mit Tenure Track
Art. 72 Verordnung über die Universität (UniV) · Fachliche Voraussetzungen und Ausschreibung
1. Die Anstellung als Assistenzprofessorin oder Assistenzprofessor mit Tenure Track setzt voraus
a) eine in der Regel abgeschlossene Habilitation oder eine gleichwertige wissenschaftliche Qualifikation,
b) einen hervorragenden wissenschaftlichen Leistungsausweis und
c) einen mindestens einjährigen Aufenthalt an einer anderen, vorzugsweise ausländischen Universität oder eine mehrjährige hoch qualifizierte berufliche Tätigkeit.
2. Die Rektorin oder der Rektor genehmigt den Ausschreibungstext.
3. Die Ausschreibung erfolgt durch die Fakultät.