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436.111.1 UNIVOUNI CH-BE

Art. 52e Verordnung über die Universität (UniV) - Ausgestaltung Mitarbeitergespräch, Leistungs- und Verhaltensbeurteilung sowie individueller Gehaltsaufstieg

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Allgemeine Bestimmungen
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Art. 52e Verordnung über die Universität (UniV) · Ausgestaltung Mitarbeitergespräch, Leistungs- und Verhaltensbeurteilung sowie individueller Gehaltsaufstieg

Im Übrigen regelt die Universitätsleitung das Mitarbeitergespräch, die Leistungs- und Verhaltensbeurteilung sowie den individuellen Gehaltsaufstieg durch Reglement.

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