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436.111.1 UNIVOUNI CH-BE

Art. 48 Verordnung über die Universität (UniV) - Übersicht

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Kategorien
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Art. 48 Verordnung über die Universität (UniV) · Übersicht

1. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind

a) die Dozentinnen und Dozenten,

b) die Assistentinnen und Assistenten,

c **\***) ...

d) die weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

2. Drittmittelangestellte gemäss Artikel 9 Absatz 3 UniG gehören ihrer Qualifikation und Stellung entsprechend einer der Kategorien gemäss Absatz 1 an.

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