436.111.1
UNIVOUNI
CH-BE
Art. 48 Verordnung über die Universität (UniV) - Übersicht
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Kategorien
Art. 48 Verordnung über die Universität (UniV) · Übersicht
1. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind
a) die Dozentinnen und Dozenten,
b) die Assistentinnen und Assistenten,
c **\***) ...
d) die weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
2. Drittmittelangestellte gemäss Artikel 9 Absatz 3 UniG gehören ihrer Qualifikation und Stellung entsprechend einer der Kategorien gemäss Absatz 1 an.