Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
436.111.1 UNIVOUNI CH-BE

Art. 28 Verordnung über die Universität (UniV) - Studienwechsel bei Bachelorstudiengängen der Sportwissenschaft

Studium - Zulassungsbeschränkungen - Bachelorstudiengang
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (163 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 28 Verordnung über die Universität (UniV) · Studienwechsel bei Bachelorstudiengängen der Sportwissenschaft

1. Für Studierende, die in einen Bachelorstudiengang der Sportwissenschaft mit Zulassungsbeschränkungen aufgenommen werden möchten, gilt Folgendes

a) Studierende, die innerhalb der Universität Bern das Bachelorstudienprogramm wechseln möchten und nach dem in dieser Verordnung beschriebenen Verfahren zum Bachelorstudiengang zugelassen worden sind, können zum angestrebten Studienprogramm zugelassen werden.

b) Studierende eines Bachelorstudienprogramms der Sportwissenschaft der Universität Bern, für das die Zulassung nicht beschränkt gewesen ist, können zum angestrebten Bachelorstudienprogramm zugelassen werden, sofern sie den Eignungstest absolvieren und aufgrund ihres Testergebnisses einen Studienplatz zugewiesen erhalten.

c) Studierende der Sportwissenschaft von anderen Universitäten können zum angestrebten Bachelorstudienprogramm zugelassen werden, sofern sie die Zulassungsvoraussetzungen der Universität Bern erfüllen, den Eignungstest absolvieren und aufgrund ihres Testergebnisses einen Studienplatz zugewiesen erhalten. Eine Einstufung in höhere Semester ist zudem nur möglich, wenn dort genügend Studienplätze vorhanden sind.

d) Die Zulassungsbehörde kann den Studierenden den Eignungstest erlassen, wenn sie einen äquivalenten Test einer anderen Universität bestanden haben.

← Art. 27 Verordnung über die Universität (UniV) Geltungsbereich, Gegenstand Art. 29 Verordnung über die Universität (UniV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →