436.11
UNIGLUNI
CH-BE
Art. 17 Gesetz über die Universität (UniG) - Wissenschaftliche Veröffentlichungen
Angehörige der Universität - Gemeinsame Bestimmungen
Art. 17 Gesetz über die Universität (UniG) · Wissenschaftliche Veröffentlichungen
1. In Veröffentlichungen werden als Mitautorinnen und Mitautoren alle Personen aufgeführt, die einen eigenen wissenschaftlichen Beitrag geleistet haben.