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Art. 3 Gesetz über die Berner Fachhochschule (FaG) - Titel und Bescheinigungen

Grundlagen
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Art. 3 Gesetz über die Berner Fachhochschule (FaG) · Titel und Bescheinigungen

1. Die Berner Fachhochschule verleiht Bachelor- und Mastertitel gemäss den schweizerischen Koordinationsvorschriften und stellt Bescheinigungen aus.

2. Sie entzieht einen Titel oder eine Bescheinigung bei Erwerb durch Täuschung oder Irrtum.

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