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Art. 25a Gesetz über die Berner Fachhochschule (FaG) - Zulassung zur Weiterbildung

Die Angehörigen der Berner Fachhochschule - Studierende
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Art. 25a Gesetz über die Berner Fachhochschule (FaG) · Zulassung zur Weiterbildung

1. Die Berner Fachhochschule regelt die Zulassung zu ihren Weiterbildungsangeboten in den Weiterbildungsreglementen.

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