435.411
FAGLHESB
CH-BE
Art. 24a Gesetz über die Berner Fachhochschule (FaG) - Kündigungsgrund
Die Angehörigen der Berner Fachhochschule - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Drittmittelangestellte
Art. 24a Gesetz über die Berner Fachhochschule (FaG) · Kündigungsgrund
1. Bei Drittmittelangestellten gilt das Auslaufen der Drittmittel als Kündigungsgrund.