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Art. 24a Gesetz über die Berner Fachhochschule (FaG) - Kündigungsgrund

Die Angehörigen der Berner Fachhochschule - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Drittmittelangestellte
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Art. 24a Gesetz über die Berner Fachhochschule (FaG) · Kündigungsgrund

1. Bei Drittmittelangestellten gilt das Auslaufen der Drittmittel als Kündigungsgrund.

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