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Art. 8 Gesetz über das Interregionale Fortbildungszentrum (IFZG) - Organisationsreglement

Organisation
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Art. 8 Gesetz über das Interregionale Fortbildungszentrum (IFZG) · Organisationsreglement

Das Organisationsreglement bestimmt das Beschlussverfahren, die Arbeitsweise und die Entschädigung der Mitglieder des Verwaltungsrats, regelt die Organisation des IFZ und legt die Befugnisse und die Unterschriftsberechtigung fest.

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