435.311
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CH-BE
Art. 5 Gesetz über das Interregionale Fortbildungszentrum (IFZG) - Verwaltungsrat 1 Zusammensetzung, Amtsdauer
Organisation
Art. 5 Gesetz über das Interregionale Fortbildungszentrum (IFZG) · Verwaltungsrat 1 Zusammensetzung, Amtsdauer
1. Der Verwaltungsrat setzt sich aus einer Präsidentin oder einem Präsidenten und aus vier bis acht weiteren Mitgliedern zusammen.
2. Es ist für eine gleichmässige Vertretung der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerorganisationen zu sorgen. Der Bernjurassische Rat und die Standortgemeinde haben das Recht, je ein Mitglied vorzuschlagen.
3. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre.