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Art. 11 Gesetz über das Interregionale Fortbildungszentrum (IFZG) - Kantonale Liegenschaft

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Art. 11 Gesetz über das Interregionale Fortbildungszentrum (IFZG) · Kantonale Liegenschaft

Der Kanton ist Eigentümer der Liegenschaft in Tramelan und vermietet diese an das IFZ.

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