435.111
BERVOFOP
CH-BE
Art. 97 Verordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerV) - Aufnahmeverfahren bei zu grosser Nachfrage
Höhere Berufsbildung - Bildungsgänge an einer höheren Fachschule
Art. 97 Verordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerV) · Aufnahmeverfahren bei zu grosser Nachfrage
1. Wenn die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen grösser ist als das Angebot, erfolgt die Aufnahme aufgrund der Eignung der Lernenden.
2. Das Studienreglement regelt das Nähere.