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435.111 BERVOFOP CH-BE

Art. 97 Verordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerV) - Aufnahmeverfahren bei zu grosser Nachfrage

Höhere Berufsbildung - Bildungsgänge an einer höheren Fachschule
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Art. 97 Verordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerV) · Aufnahmeverfahren bei zu grosser Nachfrage

1. Wenn die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen grösser ist als das Angebot, erfolgt die Aufnahme aufgrund der Eignung der Lernenden.

2. Das Studienreglement regelt das Nähere.

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