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435.111 BERVOFOP CH-BE

Art. 94a Verordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerV) - Erhöhte Förderung

Höhere Berufsbildung - Bildungsgänge an einer höheren Fachschule
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Art. 94a Verordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerV) · Erhöhte Förderung

1. Folgende Bildungsgänge werden gemäss Artikel 27 Absatz 2 BerG mit einer erhöhten Pauschale gefördert

a) Hotelier/Hotelière - Restaurateur/Restauratrice HF (Hotelfachschule Thun),

b) Techniker/in Garten- und Landschaftsbau (Gartenbauschule Oeschberg),

c) * Techniker/in HF Holztechnik (Höhere Fachschule Holz Biel) und

d) Techniker/in HF Maschinenbau/Systemtechnik (Höhere Fachschule für Technik Mittelland).

2. Bei Bildungsgängen für nichtuniversitäre Gesundheitsberufe gemäss Artikel 32 der Spitalversorgungsverordnung vom 23. Oktober 2013 (SpVV)[10] trägt der Kanton die verbleibenden Kosten.

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