Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
435.111 BERVOFOP CH-BE

Art. 93 Verordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerV) - Angebot

Höhere Berufsbildung - Bildungsgänge an einer höheren Fachschule
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (166 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 93 Verordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerV) · Angebot

Die höheren Fachschulen bieten praxisorientierte Bildungsgänge an, welche die Fähigkeit zu methodischem und vernetztem Denken, zur Analyse der berufsbezogenen Aufgabenstellungen und zur praktischen Umsetzung der erworbenen Kenntnisse fördern.

Bildungsgänge an einer höheren Fachschule werden von kantonalen oder subventionierten Berufsfachschulen oder anderen geeigneten Institutionen angeboten. Sie können als vollzeitliche, berufsbegleitende oder modular aufgebaute Lehrgänge geführt werden.

← Art. 92a Verordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerV) Geltungsbereich Art. 94 Verordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →