435.111
BERVOFOP
CH-BE
Art. 92a Verordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerV) - Konferenz der höheren Fachschulen
Höhere Berufsbildung - Bildungsgänge an einer höheren Fachschule
Art. 92a Verordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerV) · Konferenz der höheren Fachschulen
1. Die Konferenz der höheren Fachschulen des Kantons Bern nimmt die Interessen der Schulen wahr und ist beratendes Organ des Mittelschul- und Berufsbildungsamts.
2. Sie setzt sich aus den Schulleitungen folgender Schulen zusammen
a) kantonaler höherer Fachschulen und
b) subventionierter höherer Fachschulen, mit denen der Kanton einen Übertragungsvertrag abgeschlossen hat.
3. Im Übrigen ist Artikel 48 sinngemäss anwendbar.