435.111
BERVOFOP
CH-BE
Art. 91 Verordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerV) - Organisation
Höhere Berufsbildung - Vorbereitende Kurse auf eidgenössische Berufsprüfungen und eidgenössische höhere Fachprüfungen
Art. 91 Verordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerV) · Organisation
Vorbereitende Kurse auf eidgenössische Berufsprüfungen und eidgenössische höhere Fachprüfungen (vorbereitende Kurse) können von kantonalen oder subventionierten Berufsfachschulen oder anderen geeigneten Institutionen angeboten und als vollzeitliche, berufsbegleitende oder modular aufgebaute Lehrgänge geführt werden.